© Kleingartenverein Traiskirchen ZVR - Zahl 870486001 2020
Lärm durch Aggregate
Wie wir alle wissen, ist ein Swimmingpool was tolles,
überhaupt wenn es sehr heiß ist, es bringt
Abkühlung und für die Kinder eine Menge Spaß,
leider hat es auch einen Nachteil, es muss gereinigt
und gefiltert werden. Was will uns die Vereinsleitung
damit sagen? Liebe Poolbesitzer macht euch doch
nicht das Leben mit euren Nachbarn schwer. Streit
und Zank liegt in der Luft, wenn ihr die Aggregate
stundenlang laufen lasst, ja vielleicht noch voll tankt
und am Abend nach Hause geht, bis es sich
vielleicht um Mitternacht mit Benzinmangel selbst
abwürgt.
Hiermit verweist die Vereinsleitung auf die
Gartenordnung.
Absatz 5 Allgemeine Ordnung: Der Unterpächter,
sowie seine Angehörigen und Gäste sind
verpflichtet, alles zu vermeiden, was zu
Belästigungen führt oder das Gemeinschaftsleben
stören kann. Dies betrifft z. B. Lärmen, den Betrieb
von Aggregaten, Maschinen, Lautsprechern,
Schießen und andere Störungen. Radios und
Fernsehgeräte sind auf eine den Nachbarn
zumutbare Lautstärke einzustellen.
Absatz 24 Stromerzeugung: Die dauerhafte
Stromversorgung für Pool Umwälzung,
Kühlaggregate, Fernsehen, Radio usw. ist nur mit
einer Photovoltaik bzw. einer Solaranlage gestattet,
Kraftstoffaggregate im Dauerbetrieb oder nur zur
Pool Umwälzung, und ohne Aufsicht (keine Person
im Garten) sind nicht gestattet. Sollte dieser Aufruf
zu keiner Änderung im Verhalten mancher
Poolbesitzer führen, wird sich die Vereinsleitung im
Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten Schritte
überlegen.