© Kleingartenverein Traiskirchen ZVR - Zahl 870486001 2020
Bestimmungen füe Neu- oder
Umbau
Immer wieder kommt es vor, dass die Vereinsleitung
vor vollendete Tatsachen bei Umbau oder Neubau
gestellt wird, die Vereinsleitung weist nochmals
darauf hin, dass der Umbau oder Neubau von
Gebäuden nur mit Absprache der Vereinsleitung und
deren Zustimmung möglich ist laut § 14
Bundeskleingartengesetz , § 5 und § 7
Vereinsstatuten. Es ist außerdem unabdingbar das
ein sauber und kompletter Plan mit allen
Bemaßungen schriftlich bei dem Vereinsvorstand
eingereicht wird, ohne Einreichsplan kann nicht neu
oder umgebaut werden, auch müssen die
gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Es
werden auch Kontrollen durchgeführt ob der
Einreichplan mit der Größe eingehalten wurde, ist
dies nicht der Fall muss der zu große Teil abgerissen
werden.