© Kleingartenverein Traiskirchen ZVR - Zahl 870486001

Bestimmungen füe Neu- oder Umbau

Immer wieder kommt es vor, dass die Vereinsleitung vor vollendete Tatsachen bei Umbau oder Neubau gestellt wird, die Vereinsleitung weist nochmals darauf hin, dass der Umbau oder Neubau von Gebäuden nur mit Absprache der Vereinsleitung und deren Zustimmung möglich ist laut § 14 Bundeskleingartengesetz , § 5 und § 7 Vereinsstatuten. Es ist außerdem unabdingbar das ein sauber und kompletter Plan mit allen Bemaßungen schriftlich bei dem Vereinsvorstand eingereicht wird, ohne Einreichsplan kann nicht neu oder umgebaut werden, auch müssen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Es werden auch Kontrollen durchgeführt ob der Einreichplan mit der Größe eingehalten wurde, ist dies nicht der Fall muss der zu große Teil abgerissen werden.
© Kleingartenverein Traiskirchen ZVR - Zahl 870486001 2020

Bestimmungen füe Neu- oder

Umbau

Immer wieder kommt es vor, dass die Vereinsleitung vor vollendete Tatsachen bei Umbau oder Neubau gestellt wird, die Vereinsleitung weist nochmals darauf hin, dass der Umbau oder Neubau von Gebäuden nur mit Absprache der Vereinsleitung und deren Zustimmung möglich ist laut § 14 Bundeskleingartengesetz , § 5 und § 7 Vereinsstatuten. Es ist außerdem unabdingbar das ein sauber und kompletter Plan mit allen Bemaßungen schriftlich bei dem Vereinsvorstand eingereicht wird, ohne Einreichsplan kann nicht neu oder umgebaut werden, auch müssen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Es werden auch Kontrollen durchgeführt ob der Einreichplan mit der Größe eingehalten wurde, ist dies nicht der Fall muss der zu große Teil abgerissen werden.