© Kleingartenverein Traiskirchen ZVR - Zahl 870486001 2020
Bestimmungen füe Neu- oder Umbau
Immer wieder kommt es vor, dass die Vereinsleitung
vor vollendete Tatsachen bei einem Umbau oder
Neubau gestellt wird, die Vereinsleitung weist
nochmals darauf hin, dass der Umbau oder
Neubau von Gebäuden, Terrassen und
Werkzeughütten, nur mit gültiger Baubewilligung
der Stadtgemeinde Traiskirchen und mit
Absprache der Vereinsleitung und deren
Zustimmung möglich ist, laut § 14
Bundeskleingartengesetz , § 5 und § 7
Vereinsstatuten. Es ist außerdem unabdingbar, das
ein kompletter Plan mit allen Bemaßungen
schriftlich, bei dem Vereinsvorstand und danach
beim Bauamt eingereicht wird, ohne Genehmigung
kann nicht neu oder umgebaut werden, auch
müssen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten
werden. Es werden auch Kontrollen durchgeführt ob
der Einreichplan eingehalten wurde, ist dies nicht der
Fall kann es zu Sanktionen durch die Baubehörde
geben.