© Kleingartenverein Traiskirchen ZVR - Zahl 870486001 2020
Bestimmungen füe Neu- oder Umbau
Immer wieder kommt es vor, dass die Vereinsleitung vor vollendete Tatsachen bei Umbau oder Neubau
gestellt wird, die Vereinsleitung weist nochmals darauf hin, dass der Umbau oder Neubau von Gebäuden
nur mit Absprache der Vereinsleitung und deren Zustimmung möglich ist laut § 14 Bundeskleingartengesetz
, § 5 und § 7 Vereinsstatuten. Es ist außerdem unabdingbar das ein sauber und kompletter Plan mit allen
Bemaßungen schriftlich bei dem Vereinsvorstand eingereicht wird, ohne Einreichsplan kann nicht neu oder
umgebaut werden, auch müssen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Es werden auch
Kontrollen durchgeführt ob der Einreichplan mit der Größe eingehalten wurde, ist dies nicht der Fall muss
der zu große Teil abgerissen werden.